Das klassische Golf, dessen Ursprünge im 15. Jahrhundert liegen sollen, war Leuten in gesellschaftlich bedeutenden Stellungen vorbehalten. Und da ein Golfplatz mit 18 Löchern auch eine Menge Platz beansprucht, kam schon früh die Idee auf, eine kleinere Variante des Golfspiels zu schaffen. Um das „Putten“ besser üben zu können, wurden die sog. „practice putting greens“ auf jedem Golfplatz eingerichtet. In Amerika war das Interesse am Golf so groß, das auch in vielen Grossstädten derartige Übungsmöglichkeiten angeboten wurden.
Erste Ansätze für ein „Golfspiel auf Bahnen“ sind in den 20er-Jahren dieses Jahrhunderts festzustellen. Auf überdachten Bretterbahnen dienten kleine Türen oder Figuren als Hindernisse. Um 1930 konnte man z.B. in London in fast allen Parks der Stadt auf Rasenanlagen spielen. In Amerika erfreute sich das „Kleingolf-Spiel“ so großer Beliebtheit, das bis Ende der 30er-Jahre 30.000 Anlagen entstanden, die aber keinen festgelegten Normen unterworfen waren. Ähnliche Bahnen gab es zu der Zeit auch schon in Deutschland, sie verschwanden aber nach einigen Jahren wieder von der Bildfläche.
Die eigentliche Geburtsstunde des Bahnengolfsports schlug 1953 in Locarno. Der Schweizer Paul Bongni setzte nach zweijährigen Konstruktionsplanungen seine Idee um, einen genormten Golfplatz für Jedermann zu bauen. Dabei befolgte er die vom Golf bekannten Grundsätze des sportlichen Spiels: Auf 18 Bahnen muss der Ball mit einem Schläger über eine bestimmte Distanz und diverse Hindernisse ins Loch geschlagen werden. Die natürlichen Hindernisse des klassischen Golfs ersetzte Bongni durch künstliche Aufbauten. Seine Bahnen meldete er unter dem Namen „Minigolf“ als Patent an und schuf damit die Voraussetzung, dass baugleiche Minigolfbahnen nach denselben Kriterien überall angelegt werden konnten. 1962 existierten in Europa bereits rund 120 Minigolf-Sportanlagen.
Kurz nachdem die erste Minigolfanlage Deutschlands in Traben-Trarbach eröffnet worden war, wurde 1956 ein weiteres genormtes Bahnengolfsystem aus der Taufe gehoben. Die von dem Hamburger Geschäftsmann Albert Rolf Pless entwickelte Miniaturgolfanlage unterschied sich vom schweizerischen Minigolf erheblich: Die Bahnen bestanden aus transportablen Fertigteilen, die in ihren Abmessungen wesentlich kleiner waren als eine Minigolfpiste. Während die Bahnen beim Minigolf 12 m lang und 1,25 m breit waren, betrugen die Ausmasse einer Miniaturgolfbahn nur 6,25 m Länge und 0,9 m Breite. Die Bahnbezeichnung „Miniatur-Golf“ wurde ebenfalls gesetzlich geschützt. Die beiden Systeme, Minigolf und Miniatur-Golf, gingen von nun an getrennte Wege.